Ausschreibung: Förderung des Immateriellen Kulturerbes - 1

Dies & Das

Ausschreibung: Förderung des Immateriellen Kulturerbes

Das Bundesamt für Kultur kann Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes mit Finanzhilfen fördern. Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden. Eingabefrist ist der 30. Juni 2023.

Die Förderung von Projekten zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen bei der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. «Trägerschaften» des immateriellen Kulturerbes sind Gemeinschaften, Organisationen, Gruppen und Individuen, welche durch ihr Engagement die Traditionen lebendig halten, weitergeben und weiterentwickeln.


Bewahrung:
Unter «Bewahrung» sind alle Massnahmen zu verstehen, die zum Fortbestand des immateriellen Kulturerbes beitragen:
- Weitergabe insbesondere durch Aus- und Weiterbildung;
- Identifikation, Dokumentation, Forschung;
- Sensibilisierung, Förderung und Valorisierung;
- Vernetzung, Organisation und Koordination;
- Weiterentwicklung und Anpassung.


Die Projekte zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes leisten einen Beitrag zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe.


Nachhaltigkeit:
Für die Jahre 2022 bis 2024 werden prioritär jene Projekte gefördert, welche sich an einer oder mehreren Dimensionen der Nachhaltigkeit orientieren. Diese Orientierung kann sich auf das Projekt an sich und/oder auf die angestrebte Entwicklung der betroffenen Tradition beziehen. Lebendige Traditionen stehen in engem Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung. Immaterielles Kulturerbe hat eigene Dimensionen, die, historisch und durch Erfahrung, nachhaltigkeitsorientierte Handlungs- und Lösungsansätze für das gegenwärtige und zukünftige Zusammenleben aufzeigen und verhandelbar machen. In diesem Sinne ist das immaterielle Kulturerbe ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.


Weitere Informationen finden Sie auf: Förderung des Immateriellen Kulturerbes (admin.ch)


Bitte lesen Sie die Wegleitung sowie die Verordnung des EDI sorgfältig durch, bevor Sie ein Gesuch einreichen. Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden: FPF - Startseite (admin.ch). Im Jahr 2023 ist die Eingabefrist der 30. Juni 2023. Die Finanzhilfe des BAK beträgt maximal 50 Prozent der budgetierten Kosten und höchstens 100’000 Franken pro Vorhaben.

Autor

Chur Kultur

Kontakt

Bundesamt für Kultur Sektion Kultur und Gesellschaft
Myriam Schleiss
myriam.schleiss@bak.admin.ch
058 469 15 17

Kategorie

  • Dies & Das

Publiziert am

18.04.2023

Webcode

www.chur-kultur.ch/NUR8bX